Die Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht über das Verbot des rechtsextremen “Compact”-Magazins ist beendet. Ein Blick auf die zentralen Aspekte für das Urteil.
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“Und selbst wenn, sei “Compact” ein rein journalistisches Projekt von Jürgen Elsässer. Strukturen und Aktivitäten, um die verfassungsmäßige Ordnung zu stürzen, gebe es nicht.”
Ich lachte laut. Genau, Texte die in großen Mengen in den Verkehr gebracht werden, in der Form eines vermeintlich seriösen Magazins, können auf keinen Fall dazu beitragen die bestehende Ordnung anzugreifen.